Der Bürger wird immer stärker gemolken!

Mit schöner Regelmäßigkeit legt die Bürgermeisterin, unterstützt durch die SPD-Fraktion, Vorlagen für die Erhöhung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer vor.

 

Es ist sicherlich richtig, dass sich Kommunen über das Steueraufkommen finanzieren müssen und die Argumentation für Steuererhöhungen wird ja auch immer mitgeliefert: Mainhausen muss die Steuersätze mindestens auf die von der Kommunalaufsicht publizierten Durchschnittssätze erhöhen.

 

Die CDU sieht die vorgelegten Erhöhungen jedoch eher skeptisch:

 

Durch die jährlichen „Anpassungen“ geraten wir in eine Aufwärtsspirale, die sich immer schneller dreht. Wenn alle Kommunen ihre Hebesätze anpassen, sprich erhöhen, ergibt sich im Folgejahr ein höherer Durchschnittssatz und der Bedarf weiterer Erhöhungen, der Bürger wird immer stärker gemolken!

 

Vollkommen unberücksichtigt bleibt hierbei jedoch die individuelle Lage der einzelnen Kommunen. Gemeinden wie die Unsrige, mit einer eher schlechten Infrastruktur, immer schlechteren Taktungen bei den Busverbindungen, einem Internet, das etliche Jahre hinterherhinkt, sollten die Möglichkeit haben, den Bürgern und Unternehmen für diese Nachteile im Rahmen der Hebesätze einen wenigsten geringen Ausgleich zu gewähren.

 

Fast als ironisch müssen dann auch die Ausführungen im Antrag der SPD Fraktion zu kostenfreien Kindertagesstätten gesehen werden. Die SPD-Fraktion bedauert hier, dass aus den höheren Steuersätzen nur rund 100.000 Euro erzielt werden können und dass dies zu wenig sei, um Kosten bei der Kinderbetreuung auszugleichen. Mit den Erhöhungen bei der Grundsteuer ziehen wir gerade auch jungen Familien das Geld auf Umwegen aus der Tasche, um sie dann anderweitig vielleicht irgendwann zu entlasten. Aber mit kostengünstiger Kinderbetreuung kann man leichter punkten als mit Steuererhöhungen.

 

Wenn wir uns dann die vorgeschlagenen neuen Hebesätze betrachten, muss die Vorlage für die Grundsteuer B überraschen. Fordert die Kommunalaufsicht hier einen Mindestsatz von 365 %, möchte die Bürgermeisterin diesen auf 394% Prozent, also deutlich über die Vorgaben hinaus, erhöhen. Diese zusätzliche Erhöhung ist für die CDU Fraktion nicht tragbar. Auch wenn eine Anpassung im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes vielleicht erforderlich ist, sollte dies keinesfalls noch über die vorgegebenen Sätze hinausgehen.

 

Die CDU Fraktion beantragt daher den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 365% (alt 359%) festzusetzen.