Rechtfertigungen der SPD ungeeignet

Erstaunen haben beim CDU-Vorstand die erneut in der Presse geäußerten Vorwürfe von Manfred Stolz hervorgerufen. „Herr Stolz hat von mir mehrfach alle erforderlichen Informationen zu dem Ausschluss aus dem Vorstand erhalten“, so der Ortsverbandsvorsitzende Dieter Stegmann. „Jetzt erneut mit falschen Darstellungen in die Presse zu gehen, zeigt, dass es Manfred Stolz nicht um den Ausschluss aus dem Vorstand geht, sondern nur darum, meine Person in der Öffentlichkeit zu diskreditieren.“

 

Zum Verfahren erläuterte Stegmann, dass der Vorstand, auch Manfred Stolz und Annemarie Stuckert, fristgemäß zu einer regulären Vorstandssitzung am 01. Februar 2016 eingeladen wurden. In dieser Sitzung wurden als Ordnungsmaßnahme gegen Manfred Stolz und Annemarie Stuckert mehrheitlich beschlossen, dass diese gemäß § 50 der Satzung der CDU Hessen aus dem Vorstand ausgeschlossen werden. Satzungsgemäß trifft der Vorstand solche Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.

 

Sowohl Manfred Stolz als auch Annemarie Stuckert haben nachweislich eine schriftliche Begründung für diese Ordnungsmaßnahme erhalten. In dieser Begründung war als rechtlicher Hinweis der Abs. 5 des § 11 der Satzung aufgeführt: „Gegen eine Ordnungsmaßnahme ist, nach Zugang der schriftlichen Mitteilung durch den Vorstand, binnen eines Monats Widerspruch beim zuständigen Parteigericht zulässig.“ Der Widerspruch ist also beim Parteigericht und nicht beim Vorsitzenden einzulegen.

 

Da Manfred Stolz nicht innerhalb der Frist Widerspruch beim zuständigen Parteigericht eingelegt hat, wahrscheinlich wohl wissend, dass der Einspruch keine Aussicht auf Erfolg hätte, hat die Ordnungsmaßnahme Rechtskraft erlangt.

 

„Jetzt dem Vorstand vorzuwerfen, er habe diesen Widerspruch nicht an das Parteigericht weitergeleitet, ist eine Rechtsauffassung, die es in keiner Demokratie gibt. Wenn ein Betroffener sich ungerecht behandelt fühlt, muss er selbst das zuständige Gericht anrufen“, so Stegmann, „zu erwarten, dass der Beklagte sich selbst anzeigt, grenzt schon an eine gewisse Naivität.“

 

Auch die Darstellung, alle Versuche einer gütliche Einigung seien vom Vorsitzenden Dieter Stegmann abgelehnt worden, ist nur ein weiterer Versuch der Diskreditierung. Die Versuche der „gütlichen Einigung“ waren zwei Briefe. Der Begriff „gütliche Einigung“ war lediglich in der Betreffzeile zu finden, der Inhalt der beiden Briefe bestand überwiegend aus Vorwürfen, Forderungen und Drohungen und endete mit der Androhung einer Klage. Versuche zur „gütlichen Einigung“ sehen anders aus.

 

Sämtliche Unterlagen zu diesen Vorgängen wurden fristgerecht der Kreisgeschäftsstelle vorgelegt und nicht beanstandet. Daraus geht auch hervor, dass die vom Pressesprecher Bernd Handreke veröffentlichten Informationen in Bezug auf die Veränderung im CDU-Vorstand notwendig waren und weder als üble Nachrede noch als Verleumdung bezeichnet werden können.

 

Durch die Darstellungen von Manfred Stolz in der Offenbach Post sieht sich der Vorstand zu dieser öffentlichen Richtigstellung veranlasst. Außer dieser Richtigstellung wird sich der CDU-Vorstand zu diesem internen Thema jedoch nicht mehr öffentlich äußern.