Fraktion

Die Fraktion


Gemeindevertreter können sich zu einer Fraktion zusammenschließen (§ 36 a HGO).
Weitergehende Regelungen zur Bildung einer Fraktion, der Fraktionsstärke, der Rechte und Pflichten in der Gemeindevertretung sind in der Geschäftsordnung festzulegen.
Parteien oder Wählergruppen, die in die Gemeindevertretung gewählt worden sind, erhalten Fraktionsstatus.
Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Mitglieder sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand mitzuteilen.

Eine Fraktion besteht üblicherweise aus den gewählten Gemeindevertretern einer Partei, die aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter wählen, die den Fraktionsvorstand bilden. Der Vorsitzende oder seine Stellvertreter leiten die Fraktionssitzungen, koordinieren die Fraktionsarbeit und repräsentieren die Fraktion und die Fraktionsmeinung in der Gemeindevertretung und in der Öffentlichkeit.
Sie sind der direkte Ansprechpartner des/der Bürgermeister(s)/in (auch als Vertreter/in des Gemeindevorstandes) und der Empfänger von Informationen der Verwaltung außerhalb öffentlicher Sitzungen.
Die von den Fraktionen durchgeführten Fraktionssitzungen sind im Prinzip Diskussionsrunden zur Meinungsbildung über Angelegenheiten der Gemeinde, die in der Gemeindevertretung zur Behandlung und Entscheidung anstehen. Dies geschieht folgendermaßen:
Die Gemeindevertreter erhalten eine Einladung mit Tagesordnung zur Gemeindevertretersitzung. Die Tagesordnung wird von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung in Absprache mit dem Gemeindevorstand festgelegt. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind Anlagen beigefügt die eine Stellungnahme (grobe Information) und einen Beschlussvorschlag enthalten. Zu den Tagesordnungspunkten werden teilweise auch weitergehende Informationen an den Fraktionsvorstand gegeben, der sie an die Fraktionsmitglieder weitergeben soll. An Hand der vorliegenden Informationen verschaffen sich die Fraktionsmitglieder zu Hause einen ersten Überblick. In der folgenden Fraktionssitzung können alle Fraktionsmitglieder ihre Fragen und Anregungen in die Diskussion einbringen. Oft können nicht alle Fragen während der Fraktionssitzung geklärt werden. Es besteht somit noch Informationsbedarf. Dann wird ein entsprechender Arbeitskreis gebildet oder alle Fraktionsmitglieder gebeten, bis zur nächsten Fraktionssitzung Informationen zu sammeln. Die vom Arbeitskreis oder von den Fraktionsmitgliedern gesammelten Informationen fließen in die nächste Diskussion ein. Die in die Diskussion eingebrachten Informationen werden zur Entscheidungsfindung nur dann verwendet, wenn sie nachweisbar der Wahrheit entsprechen.
Nach der Erörterung aller vorliegenden Informationen und Anregungen haben sich die Fraktionsmitglieder ihre Meinung gebildet wie eine Angelegenheit zum Wohle Mainhausens entschieden werden muss. Gemeinsam wird nun ein entsprechender Antrag oder Änderungsantrag formuliert, über den dann demokratisch abgestimmt wird. Es kommt allerdings auch vor, dass bis zur nächsten Sitzung neue wichtige Fakten aufgetaucht sind, die eine erneute Beratung und Abstimmung erforderlich machen.
Bis auf wenige Ausnahmen ergibt sich bei der Abstimmung, dass das gemeinsam erarbeitete Ergebnis von allen Fraktionsmitgliedern mitgetragen wird. Selbstverständlich kommt es auch vor, wie in einer Demokratie üblich, dass Entscheidungen der Fraktion von einigen Fraktionsmitgliedern nicht mitgetragen werden können. Sie stimmen dann in der Gemeindevertretung dagegen oder enthalten sich der Stimme. Die Fraktionsmitglieder, die in der Gemeindevertretung dagegen stimmen oder sich der Stimme enthalten, geben dies schon bei der Vorabstimmung in der Fraktion bekannt.
Abhängig von Art, Umfang und Bedeutung einer Angelegenheit kann die Beratung sehr kurz sein und eine Entscheidung in kürzester Zeit gefällt werden oder sich über längere Zeit hinziehen.
Die Fraktion bereitet somit in ihren Fraktionssitzungen ihre Entscheidung und damit ihr Abstimmungsverhalten in der Gemeindevertretung vor. Dies kann sich trotz allem noch ändern, wenn während der Gemeindevertretersitzung durch andere Fraktionen oder den Gemeindevorstand wichtige Fakten bekannt werden, die eine erneute Beratung erforderlich machen. Dies kann eine kurze Beratung während einer beantragten Sitzungsunterbrechung sein oder den Verweis zurück in einen Ausschuss oder zurück in die Fraktionen zur erneuten Beratung bedeuten.
In der Fraktion hat also jedes Fraktionsmitglied die Möglichkeit, mit Vorschlägen und entsprechender Argumentation die Entscheidungen zum Wohle der Gemeinde zu beeinflussen.

Wenn die Diskussion und damit die Entscheidungsfindung nicht in den Fraktionssitzungen vorbereitet werden würde, sondern in Gemeindevertretersitzungen stattfände, müssten viel mehr Gemeindevertretersitzungen einberufen werden.