Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung

Das oberste Organ der Gemeinde ist die von den Bürgern gewählte Gemeindevertretung. Sie überwacht die gesamte Verwaltung und trifft die wichtigen Entscheidungen.

Die Gemeindevertreter werden von den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde für 5 Jahre gewählt.
Die Gemeindevertretung Mainhausens besteht aus den 31 bei der letzten Kommunalwahl 2006 gewählten Gemeindevertretern.

In der ersten Sitzung der Gemeindevertretung nach der Wahl übernimmt das an Jahren älteste Mitglied den Vorsitz und leitet die Sitzung bis die Gemeindevertreter aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) oder mehrere Stellvertreter/innen gewählt haben. Danach wird der Vorsitz an die/den neu gewählte(n) Vorsitzende(n) (zur Zeit: Herr Dieter Jahn) übergeben. Dann erfolgt die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes und ihre Vereidigung. In dieser Sitzung werden Anzahl und Art der Ausschüsse von der Mehrheit der Gemeindevertreter bestimmt. Die Bildung eines Haupt- und Finanzausschusses ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nach Abschluss der Wahlen nimmt die Gemeindevertretung ihre normale Tätigkeit auf, die hauptsächlich in den §§ 50 und 51 der HGO festgelegt ist (siehe: Die CDU informiert – Die Hessische Gemeindeordnung).

Die Zuständigkeit der Gemeindevertretung erstreckt sich auf alle wichtigen Angelegenheiten. Durch ihre Entscheidungen lenkt die Gemeindevertretung die Verwaltung und bestimmt somit die Entwicklung der Gemeinde. Sie ist rechtlich und politisch verantwortlich für das Wohl der Gemeinde.
Die oben erwähnten "wichtigen Angelegenheiten" sind so zu verstehen, dass die Gemeindevertretung die Rahmenbedingungen vorgibt innerhalb derer der Gemeindevorstand bzw. der/die Bürgermeister/in handeln kann.
Da keine Aufzählung existiert, was wichtige Angelegenheiten sind, ist es manchmal nicht einfach zu entscheiden, ob eine bestimmte Angelegenheit von der Gemeindevertretung entschieden werden muss oder ob es eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung ist und somit in den Zuständigkeitsbereich des Gemeindevorstandes fällt. Im allgemeinen aber besteht Einigkeit zwischen Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung wer was zu Entscheiden hat. Bei Uneinigkeit muss das Verwaltungsgericht angerufen werden. Dies war in Mainhausen bisher nicht erforderlich.

Um eine Entscheidung über den Beginn oder das Fortführen einer Maßnahme (z.B. Straßen- oder Kanalbau;
Gebäudesanierung; Gerätebeschaffung; usw.) in der Gemeindevertretung herbeizuführen, werden Anträge gestellt, über die dann beraten und entschieden wird. Anträge können gestellt werden von:

dem/der Bürgermeister/in
dem Gemeindevorstand
jeder Fraktion
jedem/r Gemeindevertreter/in

Die Anträge müssen einen Beschlussvorschlag enthalten, der beschreibt was zu tun ist. Ergeben sich im Laufe der Beratung Gründe den Beschlussvorschlag zu ändern, so geschieht dies mittels Änderungsanträgen, die von dem/der Bürgermeister/in, den Fraktionen oder den Gemeindevertretern gestellt werden. Wird ein Beschlussvorschlag mit einer Mehrheit der Gemeindevertretung beschlossen, so ist dies der Beschluss, nach dem der Gemeindevorstand bzw. der/die Bürgermeister/in handeln muss.