Thema: Doppelhaushalt 2017/2018 "Planungsmaßnahmen für die Ausweisung von Gewerbegebiet"

Beschlussvorschlag:

 

Beim Produkt 5110 werden TEUR 10 für Planungsmaßnahmen für die Ausweisung von Industriegelände/Gewerbegebieten eingestellt. Der Gemeindevorstand wird beauftragt mit den zuständigen Planungsbehörden in Gesprächen zu klären, welche von den nachstehenden Flächen im künftigen Flächennutzungsplan für gewerbliche Nutzung eingestellt werden können:

 

Zwischen der Babenhäuser Strasse, Autobahn A3 und Forsthausstraße, wobei hier eine Staffelung von Mischgebiet und Gewerbegebiet erforderlich ist

 

Zwischen der Nord-West-Ring Straße und dem Sendefunkgelände

 

Zwischen der Mainflinger Straße und dem Sendefunkgelände

 

 

 

Begründung:

 

Durch die Umwidmung des ehemaligen man-Roland Geländes sind der Gemeinde Gewerbeflächen in erheblichen Umfang verlorengegangen. Während der Trend bei anderen Kommunen einen Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen erwarten lässt, weist der Haushaltsplan der Gemeinde, trotz Erhöhung der Hebesätze sinkende Einnahmen aus. Neben den fehlenden Einnahmen für die Gemeinde bedeutet ein Verlust von Gewerbeflächen auch einen Verlust von Arbeitsplätzen für die Bürger unserer Gemeinde.

 

Da die Ausweisung von Gewerbeflächen eine lange Planungsdauer erfordern, müssen wir bereits heute die Weichen für die Zukunft und für künftige Generationen stellen. Sinnvoll erscheint die Beantragung von Gewerbeflächen nur in folgenden Bereichen:

 

Zwischen der Babenhäuser Strasse, Autobahn A3 und Forsthausstraße, wobei hier eine Staffelung von Mischgebiet und Gewerbegebiet erforderlich ist

 

Zwischen der Nord-West-Ring Straße und dem Sendefunkgelände

 

Zwischen der Mainflinger Straße und dem Sendefunkgelände

 

Auch wenn diese Flächen teilweise unter Landschaftsschutz stehen, dürfte ein Antrag auf Befreiung vom Landschaftsschutz gute Aussicht auf Erfolg haben.