Thema: Leitlinien

 

Begründung:

 

Es erscheint notwendig, zuerst Erfahrungen zu sammeln und sich im Kreis auszutauschen, um die Gleichbehandlung der Asylbewerber zu gewährleisten. Die in dieser Zeit gewonnenen Erfahrungen sollten in die spätere Entscheidung einfließen.

 

Weitere Begründung evtl. mündlich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen möge beschließen: Als Leitlinie wird der Anforderungskatalog für eine Gemeinschaftsunterkunft nach Vorgabe des Kreises Offenbach zugrunde gelegt.

 

  1. Für jeden Bewohner/jede Bewohnerin sind als reine Wohnfläche 6 -10 qm anzunehmen.
  2. Als Mindestausstattung sind pro aufzunehmender Person ein Bett einschl. Bettwäsche, Matratze, Zudecke, Kopfkissen und ein Kleiderschrank vereinbart. Jedes Zimmer ist mit einem geeigneten Tisch und entsprechender Stuhlanzahl auszustatten.
  3. Pro 15 Hausbewohner ist eine Koch- bzw. Backgelegenheit vorzuhalten, mehrere Koch- bzw. Backstellen können in einer oder mehreren Gemeinschaftsunterkünften zusammengefasst werden.
  4. Es ist ein Gemeinschaftsraum vorzuhalten.
  5. Für jede Wohneinheit (Familie oder Einzelperson) ist ein Kühlschrank und 1 Beistellschrank vorzuhalten.
  6. Für je angefangene 20 Personen ist eine Waschmaschine und ein Trockner in einem besonderen Raum (z.B. Keller) bereitzustellen.
  7. Es sind ausreichend getrennte sanitäre Anlagen (Toiletten) vorzuhalten, ebenso Dusch- und Waschräume (je angefangene 7 Personen als Richtlinie).
  8. Der Betreiber setzt für das Objekt einen Hausmeister ein.