
Sachverhalt / Begründung:
Am 13.12.2011 (Drucksache B-2011-0262) beschloss die Gemeindevertretung den Verkauf des Schwesterhauses sobald die Bücherei umgezogen ist. Am 20.05.2014 (Drucksache BV-2014-0286) beschloss die Gemeindevertretung den Verkauf des Schwesternhauses an die Firma whn in Seligenstadt. Laut whn sollte der Kaufvertrag schnellstens abgeschlossen und das Schwesternhaus saniert werden damit es möglichst bald für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. Da unseres Wissens nach der Kaufvertrag immer noch nicht unterschrieben ist, schlagen wir vor die Verkaufsverhandlungen mit der Firma whn zu beenden und das Schwesternhaus nicht zu verkaufen. Der Kreis sucht händeringend Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen. Dafür sollte, wie schon von whn beabsichtigt, das Schwesterhaus dienen. Um das Schwesternhaus schnellstmöglich für die Unterbringung von Flüchtlingen verwenden zu können schlagen wir vor:
Folgende Varianten sollen geprüft werden:
Variante 1:
Die Gemeinde bietet dem Kreis das Schwesternhaus zu nachstehenden Bedingungen zur Flüchtlingsunterbringung an:
Variante 2:
Die Gemeinde saniert das Schwesternhaus und vermietet es an den Kreis um die Sanierungskosten durch die Mietzahlungen möglichst zu neutralisieren. Die Vermietung an den Kreis für die Flüchtlingsunterbringung hätte den Vorteil dass das Schwesternhaus ohne große Kosten oder sogar kostenneutral saniert würde, im Besitz der Gemeinde verbleibt und später einer entsprechenden Verwendung (z.B. Vermietung oder für Vereine) zugeführt werden könnte.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt: