Antrag der CDU Fraktion

 

 

 

Datum: 26.03.2012

 

 

 

Thema:           Bau eines „Hauses der Gesundheit“

 

 

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Die CDUerachtet es als sehr sinnvoll das Angebot betreutes Wohnen und Seniorenpflegeheim durch den Bau eines „Hauses der Gesundheit“ zu vervollständigen. Dieses Haus könnte Angebote beherbergen, die sich mit Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit befassen wie zum Beispiel: Physiotherapie, Heilpraktiker, Sanitätsgeschäft, Betreuungsunternehmen (z.B. Caritas) oder auch Ärzte und Fachärzte.

Denkbar wäre auch die Unterbringung der Gemeindebücherei und von Fraktionsräumen in diesem Gebäude.

Dieses Gebäude kann auf der Restfläche des Geländes betreutes Wohnen entstehen, das nicht an die FWD Hausbau verkauft wird (ca. 1643 m2).

Die CDUschlägt den Bau eines Gebäudes mit einer Grundfläche von 500 m2 (20m x 25m) vor. Bei einer Bauweise ohne Keller mit EG, 1. OG und 2. OG entsteht so ein Gebäude mit einer Bruttofläche von ca. 1500 m2.

Geht man davon aus, dass in diesem Gebäude die Gemeindebücherei, Fraktionsräume und eine öffentliche Toilette untergebracht werden, so dürfte sich eine noch zu vermietende Fläche von mindestens ca. 1000 m2 ergeben. Bei einem Mietpreis von 8 bis 10 € pro m2 wäre eine jährliche Mieteinnahme von ca. 100.000 € bis ca. 120.000 € für die Gemeinde zu erzielen.

Auf der noch verbleibenden Restfläche könnten ca. 30 Parkplätze ausgewiesen werden, was die Parkplatzsituation an Aureliushof, betreutem Wohnen und „Haus der Gesundheit“ entspannen würde.

 

 

Baukosten:

 

Umbauter Raum:   500 m2 x 2,65 m (Geschosshöhe) x 3 Geschosse =  3.975 m3

Kosten pro m3 umbauter Raum:  ca. 300 €

 

Ca. 4.000 m3 x 300 €/m3 = 1.200.000 € (Baukosten)

 

 

Finanzierung:

 

Geht man davon aus, dass die Gemeindebücherei im „Haus der Gesundheit“ untergebracht wird und somit die 164.000 € an FWD für den Gemeinschaftsraum eingespart werden, so ergibt sich folgende Rechnung:

Verkaufspreis Gelände: 2615 m2 x 265 € = 692.975 €

(Die FWD Hausbau kann den Verlust dieser Einnahme durch eine weitere Wohnung statt des erweiterten Gemeinschaftsraumes ausgleichen.)

 

1.200.000 € (Baukosten) – 692.975 € (Geländeverkauf) =  507.025 € Restbetrag

 

 

 

 

507.025 € Restbetrag – Einnahmen aus Verkauf Schwesternhaus =  Restbetrag X

 

Der Restbetrag X ist entweder aus Eigenmitteln aufzubringen oder als Kredit aufzunehmen und über die Mieteinnahmen zu tilgen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen beschließt:

 

 

1.) In der Sitzung am 20.03.2012 fasste die Gemeindevertretung unter anderem folgenden Beschluss:

 

Nach Fertigstellung des Gebäudes wird die Gemeindebücherei in dem Gemeinschaftsbereich untergebracht. Von der Gemeinschaftsbereichsfläche werden 40 qm durch die Käuferin ohne Berechnung realisiert, die zusätzlichen 82 qm DIN Nutzfläche zzgl. der 2 Stellplätze für die Gemeindebücherei erwirbt die Gemeinde Mainhausen schlüsselfertig incl. Wand- und Bodenbelägen sowie Malerarbeiten zu einem Kaufpreis von 164.000,-- EUR incl. MWSt. nach Fertigstellung.

 

Dieser Teil des Beschlusses wird hiermit aufgehoben.

 

2.) Auf der Restfläche des Geländes für betreutes Wohnen (ca. 1643 m2) wird ein „Haus der

     Gesundheit“ mit einer Grundfläche von 20 m x 25 m ( 500 m2 Grundfläche ) und 3 Geschossen

    (EG, 1. OG, 2. OG) gebaut. In das Haus ist ein Fahrstuhl einzubauen.

 

3.) Auf dem noch verbleibenden Rest der Fläche (ca. 1140 m2) werden ca. 30 Parkplätze

     ausgewiesen.

 

4.) Im „Haus der Gesundheit“ wird die Gemeindebücherei untergebracht, Fraktionsräume und

     öffentliche Toiletten eingerichtet.

 

5.) Der Rest des Hauses wird ausschließlich an Unternehmen vermietet die der Erhaltung oder

     Wiederherstellung der Gesundheit dienen.

 

6.) Der Bau des „Hauses der Gesundheit“ soll spätestens mit dem Bau des betreuten Wohnens

     erfolgen.

 

7.) Der Bau, die Vermietung  und die Verwaltung des „Hauses der Gesundheit“ soll durch die

     Wohntreff GmbH erfolgen.