Ausschüsse

Die Ausschüsse


Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen.
Anstelle der Wahl der Ausschussmitglieder kann die Gemeindevertretung beschließen, dass sich alle oder einzelne Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen. Dies ist in Mainhausen der Fall. Die Ausschussmitglieder werden dann von den Fraktionen schriftlich benannt. Die Mitglieder der Ausschüsse können sich im Einzelfall durch andere Gemeindevertreter/innen vertreten lassen. Die von einer Fraktion benannten Ausschussmitglieder können von dieser abberufen werden. Die Abberufung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Vorsitzenden des Ausschusses schriftlich zu erklären.
Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter/innen.
Die Gemeindevertretung kann jederzeit Ausschüsse auflösen und neu bilden.
Ein Finanzausschuss muss gebildet werden (§ 62 HGO).
Die Gemeindevertretung kann bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten den Ausschüssen zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Sie kann dies aber zu jeder Zeit rückgängig machen.
Angelegenheiten, die in den Ausschüssen beraten, aber nicht endgültig entschieden werden, kommen zurück in die Gemeindevertretung. In der Gemeindevertretersitzung, in der eine im Ausschuss beratene Angelegenheit auf der Tagesordnung steht, wird vom Ausschussvorsitzenden berichtet ob der Beschlussvorschlag geändert wurde oder geblieben ist und ob der Ausschuss den Beschlussvorschlag anzunehmen oder abzulehnen empfiehlt. Falls sich bis zu dieser Sitzung keine wichtigen neuen Sachverhalte ergeben, die eine weitere Beratung nötig werden lassen, entscheidet die Gemeindevertretung so wie vom Ausschuss empfohlen.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung und seine Stellvertreter sind berechtigt, an allen Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen. Fraktionen, auf die bei der Besetzung eines Ausschusses kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, für diesen Ausschuss einen Gemeindevertreter mit beratender Stimme zu entsenden. Sonstige Gemeindevertreter können auch an nichtöffentlichen Sitzungen als Zuhörer teilnehmen.
Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen. Das Verfahren und die innere Ordnung der Ausschüsse werden durch die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung geregelt.
Die Ausschüsse fassen ihre Beschlüsse oder Beschlussempfehlungen in öffentlichen Sitzungen.
Für einzelne Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

In Mainhausen gibt es 2 Ausschüsse:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Sozialausschuss


Der Haupt- und Finanzausschuss ist zuständig für Satzungen und für Angelegenheiten die finanzielle Auswirkungen haben.
Die beiden anderen Ausschüsse sind für die Angelegenheiten zuständig, die in ihrem Namen erwähnt sind.
Die Behandlung der Tagesordnungspunkte in den Ausschüssen verläuft nach den selben Regeln (Antragsrecht, Rederecht, usw.) wie in der Gemeindevertretung. Ist eine Angelegenheit allerdings zur endgültigen Entscheidung in den Ausschuss verwiesen worden, so berät und beschließt der Ausschuss über diese Angelegenheit. Dieser Beschluss ist dann ebenso wie ein Beschluss der Gemeindevertretung für den Gemeindevorstand bindend.