Gebühren für Kinderbetreuung steigen in drei Stufen um 20 Prozent

Gleichzeitig gilt die Grundbetreuungszeit nur von 7 bis 14 Uhr


Die SPD-Fraktion nennt es eine notwendige aber moderate Erhöhung, der CDU-Fraktion fehlen zur Entscheidung nachvollziehbare Gründe und die UWG-Fraktion hat eine Gebührenerhöhung von 80 Prozent errechnet, weil die verkürzte Grundbetreuungszeit auch berücksichtigt werden müsse, da zusätzliche Stunden bis 17 Uhr müssen von den Eltern auch zusätzlich bezahlt werden müssen.

Bürgermeisterin Ruth Disser hatte in ihrer Begründung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen lediglich darauf hingewiesen, eine Aktualisierung letztmalig für die Saison 2010/2011 erfolgt sei und daß sich seitdem im Bereich der Kinderbetreuung einiges verändert habe. Die Gebühren würden sogar aus dem Jahr 2007 stammen.

Für die SPD hob die Vorsitzende des Sozialausschusses Gisela Schobbe die nach Meinung ihrer Fraktion sich aus der Novellierung der Benutzungs- und Gebührensatzung ergebenen Vorteile hervor. Dies wäre unter anderem die Öffnung für Eltern aus benachbarten Kommunen, für die dann auch die Möglichkeit der Unterbringung in Mainhausen bestünde, wenn sie zum Beispiel hier ihren Arbeitsplatz hätten. Oder die neue Einführung von „kaufbaren“ Kindergartenplätzen für Firmen, die dies für ihre Personalwerbung wünschen.

Aus Sicht des CDU-Fraktionsvorsitzenden Dietrich Egner stellt sich das anders dar. Seiner Fraktion sei die Begründung zu lapidar. Zudem mußte die Bürgermeisterin in der letzten Ausschußsitzung gestehen, daß es gar keine nachvollziehbare Gebührenkalkulation für die Betreuungsplätze gibt. Als Unterlage habe man statt der erbetenen Kalkulation nur eine Liste der Haushaltszahlen des Jahres 2011 erhalten. Diese sei den Gemeindevertretern allerdings erst wieder mit der Einladung zur Sitzung in der vergangenen Woche zugestellt worden. „Es fehlt nicht nur eine Kalkulation es fehlen auch Gründe warum denn die Kinderbetreuung teurer werden muss und das nicht nur für 2013, nein die Gebühren steigen von Jahr zu Jahr um 5% bei den Ü-3 Kindern und bei den U3-Kindcern um 10% im ersten Jahr und dann auch jeweils um 5% für die Jahre 2014 und 2015. Sie haben den Unterlagen auch Vergleichstabellen beigelegt. In Seligenstadt ist ein Ganztagesplatz schon im Jahr 2013 um 132,00 Euro im Monat billiger als bei uns. Die Gemeinde Karlstein nimmt ihren Bürgern nur 45,00 Euro pro Platz und Kind ab und in Rodgau besuchen Kinder ab drei Jahren seit 2011sogar kostenlos den Kindergarten. Da fragt man sich doch: Wie machen die das?“ so Egner in seinem Redebeitrag.

Besonders kritisierte Egner auch die Gebührenerhöhung für die zwei Folgejahre. Im Jahr 2014 soll das neue Hessische Kinderförderungsgesetz in Kraft treten. Rund 60% der hessischen Kitas würden dann deutlich mehr Zuschüsse erhalten. „Wie stellen sich in Mainhausen die finanziellen Auswirkungen dar, wenn das KiföG ab 2014 umgesetzt wird?“, fragte Egner die Bürgermeisterin. Steigende Förderzuschüsse würden weniger Zuschußbedarf für die Gemeinde bedeuten. Daher könne nicht heute schon für 2014 und 2015 eine Gebührenerhöhung beschlossen werden, die dann in dieser Höhe gar nicht mehr notwendig sei. Im Falle von höheren Zuschüssen würden die Gebühren sicher nicht wieder gesenkt werden?

Für die UWG-Fraktion wies Gerald Wissler darauf hin, daß seine Fraktion dem Antrag der Bürgermeisterin nicht zustimmen werde. Unter Berücksichtigung der verkürzten Betreuungszeiten würden sich für die Eltern am Ende die Kosten um ca. 80 Prozent erhöhen. Dies halte man den Eltern gegenüber für nicht vertretbar, zumal auch keine plausible Erklärung für eine so drastische Maßnahme vorliege.

Als Beobachter aller Diskussionen auch in den Ausschüssen hatte man das Gefühl, daß man sich für das Thema nicht die notwendige Zeit genommen habe. So kam zum Beispiel die Möglichkeit einer Staffelung der Gebühren nach der Leistungsfähigkeit der Eltern überhaupt nicht in der Debatte vor. Dabei schreibt die Hessische Gemeindeordnung vor, daß generell bei der Erhebung von Gebühren durchaus auch dieser Aspekt zu berücksichtigen ist.

Bei der Abstimmung setzte die SPD mit ihrer absoluten Mehrheit gegen alle anderen Fraktionen mit 16:11 Stimmen die Erhöhung der Betreuungsgebühren in der von der Bürgermeisterin beantragten Höhe durch. Die neue Benutzungssatzung wurde einstimmig beschlossen.



Mainhäuser Blättchen 25/2013