Kein Interesse an Wahrheitsfindung gezeigt

Auf der Tagesordnung der ersten Gemeindevertretersitzung mußte sich das Parlament nochmals mit der Zwangsverwaltungsmaßnahme zum Haushalt 2010 befassen. Bekanntlich hatte damals die Kommunalaufsicht der Gemeinde mit einer sogenannten Ersatzvornahme den Haushalt von Amts wegen festgesetzt. Die Kommunalaufsicht war der Ansicht, der beschlossene Haushalt sei nicht genehmigungsfähig und hatte die Gemeindeverwaltung aufgefordert, vom Parlament einen von der Aufsichtsbehörde geänderten Haushalt beschließen zu lassen. Als sich das Gemeindeparlament dieser Aufforderung nicht folgte, erließ die Aufsichtsbehörde die Ersatzvornahme.

Gegen diese Ersatzvornahme hatten sie damals alle Fraktionen des Gemeindeparlaments gewendet und am 18. Januar 2011einen einstimmig beschlossenen Widerspruch bei der Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach eingelegt. Anfang Oktober 2011 erhielt die Gemeindeverwaltung ein Schreiben der Kommunalaufsicht, in dem sie mitteilt, daß die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerspruch beim Regierungspräsidium in Darmstadt liegt. Zugleich wird der Gemeinde mitgeteilt, daß durch die Entscheidung des Regierungspräsidiums aber keine Änderung des festgesetzten Haushalts 2010 mehr erfolgen könne. Die Kommunalaufsicht fragt deshalb an, ob die Gemeinde den  Widerspruch aufrechterhalten will.

Die Fraktionen von CDU, UWG und der Vertreter der FDP sprachen sich dafür aus, den Widerspruch nicht zurückzunehmen. Sie begründeten dies damit, daß man an Hand der Entscheidung und der Begründung feststellen könne, ob die Gemeindevertreter damals im Recht gewesen sind und die Ersatzvornahme zu Unrecht erfolgte.

Die SPD-Fraktion wollte sich dieser Ansicht nicht anschließen. Ihr Wortführer in dieser Sache, Kai Gerfelder, bezeichnete es als unnötige und nutzlose Arbeitsbeschaffung in den übergeordneten Behörden, die der Gemeinde Mainhausen keine Änderung des Haushalts bringen würde. In seiner ihm eigenen Art versuchte er damit zugleich wieder, einen Angriff auf die Bürgermeisterin zu konstruieren. Sie hätte nämlich mit dieser Sache gar nichts zu tun und sei lediglich Ansprechpartner der Kommunalaufsicht gewesen.

Auch als der CDU-Abgeordnete Dieter Stegmann dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Kai Gerfelder vorhielt, daß er wohl auch die Rechtsprechung in Strafprozessen abschaffen wolle, weil dort ja auch das Geschehen nicht mehr rückgängig gemacht werden könne, ließ Gerfelder sich nicht beeindrucken. Die SPD-Fraktion stimmte dann geschlossen der Rücknahme des Widerspruchs ohne weitere Diskussionen zu.