Mit Phrasen und verwirrenden Informationen konnte noch nie ein Haushalt konsolidiert werden

Auch wenn in Pressemeldungen der letzten Tage seitens der Bürgermeisterin Ruth Disser und der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Katja Jochum, immer wieder darauf hingewiesen wird, wird es dennoch nicht richtig. Der Haushaltsplan 2013 wurde inhaltlich nicht von der Kommunalaufsicht geprüft und genehmigt. Der Landrat hat mit seiner Unterschrift am 18. Dezember 2012 lediglich die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Höhe des im Haushalt 2013 vorgesehen Kassenkredits erteilt. Nicht mehr und nicht weniger. Ob der zeitliche Rahmen vom Beschluß der Gemeindevertretung am 7. November bis zum 18. Dezember 2012 für eine grundlegende Prüfung ausreichend gewesen wäre, darf getrost bezweifelt werden.

Die beiden Kommentatorinnen verschweigen den Bürgerinnen und Bürgern zum Beispiel auch, daß der Landrat mit seiner Unterschrift nicht die völlige Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts bestimmt hat. Die Gemeinde Mainhausen hat in den letzten acht Jahren aufgrund der ständigen Fehlbeträge im Haushalt schon häufig solche Konzepte erstellen müssen. Kein einziges wurde in vollem Umfang umgesetzt. Was bezwecken die beiden Damen mit ihren wiederholten Verlautbarungen?

Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist außerdem kein Bestandteil der Haushaltssatzung. Es sind eher Absichtserklärungen, wie Einsparungen vorgenommen werden könnten. Im § 94 der Hessischen Gemeindeordnung hat der Gesetzgeber die Bestandteile der Haushaltssatzung festgelegt. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird dort nicht aufgeführt.

Daran ändert auch der trickreiche Versuch der Bürgermeisterin Disser nichts. Sie hatte, entgegen der bisherigen Praxis ihrer Amtszeit, das Haushaltskonsolidierungskonzept zusammen mit der Satzung beschließen lassen. Wohl wissend, daß im Haushaltskonsolidierungskonzept der Verkauf der Spielplätze als eine mögliche Variante genannt wird. Jetzt versucht sie, mit öffentlichen Verlautbarungen dem Bürger mit falschen Argumenten von der Notwendigkeit und dem Zwang durch die Kommunalaufsicht den Verkauf der Spielplätze einzureden. Nicht sie, sondern der Landrat hätte es ja so gewollt. Wenn der Landrat in der Lage und gewillt wäre, den Verkauf zu verlangen, dann hätte er ihn sicher schon angeordnet.

Der Landrat und die Kommunalaufsicht können zwar einer Kommune die Genehmigung eines Haushalts versagen, aber nicht den Verkauf von Grundstücken beschließen. Das fällt in die Kompetenz der Gemeindevertretung. In manchen Fällen können Beschlüsse über Verkauf oder Erhalt von Spielplätzen auch durch einen Bürgerentscheid ersetzt werden. Dem muß und wird sich auch der Landrat nicht widersetzen.

Alles andere, was von der SPD-Fraktion und der Bürgermeisterin in den letzten Tagen dazu veröffentlicht wurde und den Eindruck erweckt, als hätte die Gemeinde keine andere Wahl, kann als Phrase und bewußte Fehlinformation bezeichnet werden. Schade, wenn hier versucht wird, auf unlautere Weise, den Bürger in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen.



Aus dem Mainhäuser Blättchen vom 17,01.2013