Nachlaß auf den Grundstückspreis nicht nachvollziehbar

Kein Verständnis kann die CDU Mainhausen für die Preisempfehlung des von der SPD geführten Gemeindevorstands für einen Grundstücksverkauf aufbringen. Ein entsprechender Antrag der Bürgermeisterin stand als einziger Punkt am 2. August in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor der Sommerpause zum zweiten Mal zur endgültigen Entscheidung auf der Tagesordnung.

 

Dem gemeinsamen Antrag auf Verweisung in den Fachausschuß schloß sich die SPD nur unter der Bedingung an, den Antrag wegen Eilbedürftigkeit im Ausschuß abschließend zu entscheiden. Der Ursprungsantrag von Bürgermeisterin Ruth Disser enthielt nur karge Informationen, die den Gemeindevertretern der CDU, UWG und FDP zur Beurteilung nicht ausreichten.

 

Die Antwort auf die schriftliche Anfrage der UWG-Fraktion in der Ausschußsitzung am 28. Juli brachte dann neue Erkenntnisse. Schon beim Bodenrichtwert war Ruth Disser von einem falschen Preis ausgegangen, da dieser sich zum Beginn des Jahres 2016 von 300,00 auf 310,00 Euro erhöht hatte. Außerdem lag nach Ansicht der CDU kein Grund vor, der wegen der vorhandenen Bebauung einen Preisnachlaß von 25 Prozent gerechtfertigt hätte. Angemessen wären höchstens 15 Prozent bei korrektem Bodenrichtwert gewesen. Den um mehr als 25 Prozent reduzierten Preis für ein 685 Quadratmeter großes Erbpachtgrundstück in der Geschwister-Scholl-Straße 24 konnte die CDU nicht mittragen. Dies führte, auf Betreiben der CDU, am Ende zu dem einstimmigen Beschluß, die Bürgermeisterin mit neuen Preisverhandlungen zu beauftragen.

 

In der zweiten Ausschußsitzung am 2. August teilte Bürgermeisterin Disser mit, daß die Kaufinteressenten einer Preiserhöhung nicht zustimmen wollten und gegebenfalls die jährliche Erbpacht in Höhe von 1.743,64 Euro bezahlen würden. Die Kaufinteressenten hatten das auf dem Grundstück stehende Gebäude erst kürzlich ersteigert.

 

Trotz des Hinweises der CDU, dass laut §109 HGO (Hess. Gemeindeordnung) Vermögensgegenstände nicht unter Wert verkauft werden dürfen, sorgten die SPD-Vertreter im Ausschuß mit ihrer Mehrheit dann dafür, daß das Grundstück zum Preis von 154.125,00 Euro verkauft wurde. Damit wurde das Grundstück mit einem Abschlag von 27,4 Prozent (= 58.225 €) zum Preis von 225,00 Euro pro Quadratmeter verkauft. Nur einen Steinwurf entfernt, auf der anderen Seite der Klein-Welzheimer Straße (K 185), wird das Bauland zum Preis von 450,00 bis 600,00 Euro pro Quadratmeter angeboten und gekauft.

 

Die CDU ist der Ansicht, dass keine Notwendigkeit vorlag, das Grundstück zu veräußern. Es hätte auch genügt, weiterhin die Erbpacht einzunehmen, damit wäre das Grundstück im Besitz der Gemeinde verblieben. Eine SPD-Veretreterin begründete ihre Zustimmung zum Verkauf damit, dass man die Gemeinde ja wirtschaftlich führen müsse und es wirtschaftlicher wäre, den Verkauspreis zu erhalten, anstatt das Grundstück weiterhin zu besitzen und die Erbpacht zu kassieren.

 

Die CDU Mainhausen hält der SPD und der Bürgermeisterin in diesem Zusammenhang vor, fahrlässig mit dem Vermögen der Gemeinde umzugehen. Wenn dies von der SPD weiterhin so gehandhabt wird, dann muß man um die Zukunft der Gemeinde besorgt sein. Es ist weder nachvollziehbar noch zu verantworten, zu Lasten der Allgemeinheit Vermögenswerte der Gemeinde zu verschleudern. Zudem ist es ein völlig falsches Zeichen und gegenüber früheren Grunderwerbern in hohem Maße ungerecht.

 

Die CDU fordert die SPD auf, verantwortungsvoller mit dem Gemeindevermögen umzugehen und künftig mehr die Interessen der Gemeinde im Fokus zu behalten.