Zögerliche und unklare Antworten zur späten Umsetzung eines Beschlusses

Am 11.12.2012 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung ein interfraktioneller Antrag einstimmig beschlossen, das Grundstück "Am Schwalbennest 51" (1.010 qm) nicht, wie von der Verwaltung vorgesehen, zum Preis von 180.000,00 € zu verkaufen, sondern zum Preis von 250.000,00 € öffentlich bis 26.02.2013 auf einschlägigen Internetplattformen anzubieten.

Da bis zum 23.01.2013 das Grundstück auf keiner der bekannten Internetplattformen angeboten wurde, fragte der CDU-Fraktionsvorsitzende Dietrich Egner die Bürgermeisterin per Mail, ab wann und auf welchen Internet-Plattformen das Grundstück schon angeboten worden sei.

Eine Teil-Antwort erhielt die Gemeindevertretung erst am 19.02.2013. Die Bürgermeisterin teilte darin mit, dass das Grundstück auf einem Immoblilien-Portal angeboten wird. Auf Nachfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden, seit wann denn das Grundstück öffentlich angeboten wird, wie bereits in der schriftlichen Anfrage formuliert, erhielt er von der Bürgermeisterin zur Antwort, dass sie diese Frage überlesen habe und er die Antwort nachgereicht bekomme.

Tatsächlich teilt die Bürgermeisterin endlich am 27.02.2013 mit, dass das Grundstück seit "Anfang Februar" angeboten wird. Eine frühere Einstellung auf der Internetplattform sei auf Grund der Weihnachtsferien und anschließenden erhöhten Krankheitsfällen nicht möglich gewesen.

Jetzt stellt sich die Frage, ab wann denn in der Verwaltung die Weihnachtsferien beginnen und warum trotz erhöhter Krankheitsfälle das Einstellen eines Angebots auf einer Internetplatt form so lange verschoben werden musste. Zumal auf der betreffenden Internetseite lediglich ein paar Zahlen zum Grundstück sowie bereits seit längerer Zeit vorhandene Bilder veröffentlicht wurden. Schließlich bleibt weiterhin unbeantwortet, welches exakte Datum sich hinter der Terminangabe "Anfang Februar" verbirgt.

Durch die späte Umsetzung des interfraktionellen Antrags gingen mehr als zwei Monate verloren und es blieben nur rund zwei Wochen Zeit für das öffentliche Anbieten des Grundstücks.

Hat die Verwaltungschefin schon beim ursprünglichen Angebotspreis auf 70.000,00 € verzichten wollen, dann könnte die Zeitverzögerung eventuell wieder einen Preisabschlag bedeuten.

Das Grundstück könnte heute bereits verkauft sein. Das wäre Geld im Gemeindesäckel, das die Kommune dringend benötigt.