Thema: Doppelhaushalt 2017/2018 "Photovoltaikanlage"

Beschlussvorschlag:

 

Beim Produkt 5310 sind die geplanten Investitionen für eine Photovoltaikanlage zu streichen, die geplanten Erlöse, Aufwendungen und Abschreibungen im Teilergebnishaushalt sind anzupassen. Ferner wird der Gemeindevorstand beauftragt zu prüfen, ob die eventuelle spätere Installation einer Photovoltaikanlage durch private Investoren (z.B. Bürgerstrom Mainhausen oder EVO) dargestellt werden kann.

 

 

 

Begründung:

 

Auf Grund der noch ausstehenden Prüfungen hinsichtlich Umbau oder Neubau des Bürgerhauses/Rathauses in Zellhausen ist eine Realisierung der Photovoltaikanlage in 2017/2018 nicht realistisch. Zudem sollte eine Kommune sich nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn dies unerlässlich ist.